Häufige Fragen

Wir danken Martin Fellacher von der Caritas Vorarlberg für die Beantwortung unserer Fragen.

 

Lernen Flüchtlinge Deutsch?

In Vorarlberg lernen erwachsene Flüchtlinge Deutsch. Die Vorarlberger Landesrgeriung hat die Caritas von Anfang an damit beauftragt, auch Deutschkurse anzubieten. Obwohl die Teilnahme freiwillig ist, erreicht die Caritas damit alle erwachsenen Flüchtlinge. Die Kinder gehen in die Schule und lernen oft dort die Sprache sehr schnell.

Wer finanziert die Deutschkurse?

Die Deutschkurse werden teilweise finanziert aus dem sog. „Freizeitgeld“, das in der Grundversorgungsvereinbarung mit 10 EUR pro Flüchtling pro Monat festgelegt wurde. Den Rest bezahlt die Vorarlberger Landesregierung.

Von wo beziehen Flüchtlinge ihre Kleidung? Wer bezahlt die Kleidung?

Pro Asylwerber_in ist einmal jährlich ein Betrag von EUR 150 für Bekleidung vorgesehen. Dieses Geld bekommen die Flüchtlinge – zum Teil in Form von Gutscheinen – ausbezahlt und können damit selbst Kleidung einkaufen. Geregelt ist das in der Grundversorgungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern.

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=2000346

Wer stellt die Wohnung für Flüchtlinge?

In Vorarlberg hat die Caritas den „Generalauftrag“, die Flüchtlinge unterzubringen und zu betreuen. Dieser wird von der Landesregierung gestellt und läuft im Rahmen der Grundversorgung. Das bedeutet, dass ein Großteil der Personen in Vorarlberg in Caritas-Quartieren leben, wenn sie auf den Ausgang des Asylverfahrens warten. Es gibt aber natürlich auch einige Flüchtlinge, die bspw. bereits Familie hier haben und dort wohnen, oder die in anderen Quartieren untergebracht sind, tlw. auch weil sie spezielle Bedürfnisse haben.

Grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit, dass sich ein Flüchtling selbst eine Wohnung sucht. Dies muss allerdings von den Grundversorgungstellen bewilligt werden. Die Kostenhöchstsätze lassen das in Vorarlberg bei den üblichen Wohnkosten aber nicht zu.

Kostenhöchstsätze laut Grundversorgung:

Erwachsener: max. EUR 120 im Monat für Miete und Betriebskosten

Familie: max. EUR 240 im Monat für Miete und Betriebskosten

Wer bezahlt die Miete für Flüchtlingswohnungen?

In sogenannten „organisierten Quartieren“ (Unterbringung durch die Caritas) bezahlen die Flüchtlinge keine Mieten, diese werden gestellt und von den Unterkunftgebern mit der öffentlichen Hand über Tagsätze verrechnet.

Wieviel finanzielle Unterstützung bekommen Flüchtlinge? Von wo stammen diese Mittel?

Gesamt stehen einer erwachsenen Person für das Einkaufen der Lebensmittel, Hygieneartikel (Zahnpflege, Deo, Schampon, Klopapier, etc.), Telefonkosten, etc. pro Monat EUR 240 zur Verfügung. Bei einem Kind sind es gesamt nur EUR 130.

Darüber hinaus ist einmal pro Jahr ein „Bekleidungsgeld“ in der Höhe von EUR 150 vorgesehen. Dieses muss für das ganze Jahr für Kleidung und Schuhe reichen. Zu bedenken ist, dass die Menschen oft wirklich mit nichts bei uns ankommen und sich eine komplette Grundausstattung kaufen müssen – inkl. Schuhe, Winterjacke, Mütze etc.

Weitere finanzielle Leistungen für bestimmte Fälle:

  • Wenn sich die Flüchtlinge selbst eine Wohnung mieten (also nicht von der Caritas oder auch anderen Organisationen untergebracht werden) bekommen Sie monatlich EUR 120 für Miete (dann also gesamt EUR 360 um Miete, Betriebskosten, Lebensmittel, Hygieneartikel, etc. zu bezahlen pro Monat).
  • Wenn ein Kind schulpflichtig ist, bekommt es pro Semster EUR 100.
  • Zudem stehen pro Person EUR 10 pro Monat zur Verfügung als sog. „Freizeitgeld“. Dieses Geld bekommen sie allerdings nicht ausbezahlt, sondern damit werden bspw. Deutschkurse bezahlt.

Die finanziellen Fragen sind alle in der sog. „Grundversorgungsvereinbarung“ von 2004 zwischen Bund und Ländern definiert. Den gesamten Text findest du hier: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20003460. Version:1.0 StartHTML:0000000167 EndHTML:0000000928 StartFragment:0000000484 EndFragment:0000000912

Die bislang einzige Anpassung der Beträge erfolgte einmal, und zwar um die hier angeführten Beträge: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20008304

Können Flüchtlinge in Österreich arbeiten?

Grundsätzlich hätten Flüchtlinge in Österreich laut Gesetz nach drei Monaten Zugang zum Arbeitsmarkt. Es gibt jedoch den „Bartenstein-Erlass“, der regelt, dass das AMS ein „Ersatzkräfteverfahren“ einleiten muss. Das heißt, es muss überprüft werden, ob in der EU eine andere Person diesen Job machen könnte, bevor eine Beschäftigungsbewilligung für eine_n Asyylwerber_in ausgestellt wird. Dies führt faktisch zu einem Arbeitsverbot.

Ausnahmen sind (allerdings sehr wenige) Saisonstellen, für die Beschäftigungsbewilligungen möglich sind. Seit einigen Jahren können junge Flüchtlinge auch Lehrstellen annehmen, allerdings nur in sog. Mangelberufen“. Das führt dazu, dass AsylwerberInnen unter 25 Jahren derzeit in Österreich nur Lehren in der Gastronomie machen können.

Ab wann dürfen Flüchtlinge hier arbeiten?

Erst wenn das Asylverfahren positiv ageschlossen ist oder zumindest ein subsidiärer Schutz (befristeter Aufenthalt) erlangt wurde. Für Ausnahmen, siehe „Können Flüchtlinge in Österreich arbeiten?“

Woher habe Flüchtlinge Ihre Handys? Wer kommt für die laufenden Handykosten auf?

Handys bringen Flüchtlinge teilweise aus ihrer Heimat mit, oder sie kaufen sie hier. Smartphones sind ja mittlerweile auch schon unter EUR 100 zu haben. Für die Flüchtlinge sind sie aber oft immens wichtig, da über Smartphones „VoIP“-Services, wie bspw. Skype, möglich sind, und dies oft die einzige Möglichkeit ist, mit der zurückgebliebenen Familie in Kontakt zu bleiben.

Warum sind so viele Syrer auf der Flucht?

Der Bürgerkrieg führt dazu, dass über neun Millionen Syrer auf der Flucht sind, der größte Teil davon (7,6 Mio) in Syrien selbst. 1,6 Millionen finden in in der Türkei Zuflucht, 1,1 Millionen im kleinen, angrenzenden Libanon. Auch die Nachbarstaaten Jordanien, Irak und Ägypten haben seither viele Flüchtlinge aufgenommen.

 

Manifest

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Vorbemerkung

Der Inhalt dieser Zeilen stammt nicht von SozialphantastenInnen, sondern von Bürgerinnen und Bürgern, die bisher ein hohes Vertrauen in die österreichischen Institutionen hatten. Die Abschiebung eines Flüchtlings in geordnete Verhältnisse ist ein Vorgang, mit dem jeder Asylwerber rechnen muss. Aber …

Wie es begann

Der Bund trat mit der Bitte an die Gemeinden heran, Asylplätze zu schaffen. Zahlreiche Gemeinden und Privatpersonen wurden aktiv und stellten Plätze zur Verfügung. Ein Dorf strengt sich an und will ein positives Beispiel im Asylthema setzen.

Die ersten Asylwerber kommen bei uns an. Wider Erwarten werden sie sehr offenherzig aufgenommen. Das mediengeprägte Bild vom „Asylanten“ wandelt sich zum Menschen, der um Schutz und Unterstützung bittet. Fernab von Asylzentren erfahren wir aus erster Hand, was hier tatsächlich vorgeht. Wir erkennen die Not, die Traumata und wir realisieren Unmenschlichkeit und Willkür während der Flucht und die unsägliche Bürokratie.

Unsere neuen Mitbürger sind gut ausgebildete, weltoffene junge Männer, die in der Gemeinde mithelfen und mitarbeiten, wo immer sie gefragt werden. Eine Welle der Solidarität geht durch unser Dorf. Es starten breite, integrative Aktivitäten (von der Pfarre bis zum Fußballverein). Das Bedürfnis, diesen Menschen Halt und damit wieder etwas Würde zu geben, ist groß. Schutz und sicherer Aufenthalt – glaubten wir – wäre die Aufgabe des Bundes. Doch dem ist nicht so.

Der Fall „Ibrahim“ als Beispiel

„Ibrahim“, studierter Physiker und Maschinenbauer, erlebt den Bürgerkrieg in Altal- City nähe Damaskus. Täglich birgt er zerfetze Leichen, Frauen und Kinder. Er wird zum Militär eingezogen. Jetzt ist er in dieser katastrophalen Situation, auf die eigenen Mitbürger schießen zu müssen. Wer sich weigert, wird standrechtlich erschossen. Er bringt seine Frau in Sicherheit und flüchtet Richtung Europa. Er hat in Syrien gut verdient, aber die Schlepper kosten ein Vermögen.

Die Flüchtlingsgruppe von „Ibrahim“ bestand aus 4 Personen, die gemeinsam die Flucht Richtung Deutschland wagten. Bei allen wurden in Griechenland und Serbien die Personaldaten erfasst und Fingerabdrücke genommen. In Ungarn wurden sie inhaftiert. Nach der Odyssee begann das Martyrium.

Zur Unterschrift gezwungen

Die Behörden in Ungarn forderten die Flüchtlinge auf, ihre Unterschriften unter die ungarischen Dokumente zu setzen. Sie weigerten sich, da sie in einem sicheren Land um Asyl bitten wollten. Darauf wurde die Gruppe mit 20 Personen in einen 3×3 Meter großen Käfig gesperrt – ohne Essen und Trinken. Zum Urinlassen wurde lediglich eine
leere Flasche in den Käfig gereicht. Nach 18 Stunden wurde den ersten z. Teil unter Schlägen ihre Unterschrift abgepresst, andere unterschrieben dann „freiwillig“. Angetrieben von diesen Grausamkeiten gelang der Gruppe die Flucht nach Österreich, wo sie einen Antrag auf Asylverfahren stellten.

Zufälle, Willkür beim Asylstatus

Zwei der vier Flüchtlinge erhielten von Österreich den Asylstatus zuerkannt, die sogenannte weiße Karte. „Ibrahim“ und der vierte die grüne Karte (Dublin Fälle), in der Folge somit den Abschiebebescheid nach Ungarn.
Eigenartig – wurden doch alle vier erstmals in Griechenland, dann in Serbien, Ungarn und letztlich in Österreich erfasst. Dann muss auch für alle 4 derselbe Staat zuständig sein. Dafür gibt es – auch auf Nachfrage – keine Erklärung.
Kein Protokoll – aber weitreichende Folgen

„Ibrahim“ erhielt auch darum einen Abschiebebescheid, weil ihm unterschiedliche Aussagen zwischen der ersten und zweiten Einvernahme bezüglich der Stellung seines Asylantrages zur Last gelegt werden und seine Angaben damit unglaubwürdig seien.

Das Protokoll seiner Ersteinvernahme wurde ihm nicht ausgehändigt. Somit hatte er nie die Möglichkeit, auf Unrichtigkeiten und Auslassungen hinzuweisen. Das Protokoll muss ihm laut Gesetz verständlich gemacht werden und binnen 24 Stunden ausgehändigt werden. Dieser kleine Formalfehler hatte aber für die Beurteilung des Falles weitreichende Konsequenzen – „Ibrahim“ gilt als unglaubwürdig und erhält einen abschlägigen Bescheid!

Kettenabschiebung – „das ungarische Roulette“

Es ist jedem Erstaufnahmeland untersagt, Asylwerber weiter „Richtung Heimat“ zurück zu schieben, da Gefahr droht, dass Flüchtlinge durch weitere Kettenabschiebungen in ihr Fluchtland – in Ibrahims Fall nach Syrien in den sicheren Tod – zurück deportiert würden. Sogar in Ibrahims Abschiebebescheid ist ausdrücklich vermerkt: „Wenn sich im Einzelfall ergeben würde, dass Grundrechte z.B. durch Kettenabschiebung bedroht sind“, so ist das Verfahren in Österreich durchzuführen. Derartige, verbotene Kettenabschiebungen durch die ungarischen Behörden sind Fakten, die international dokumentiert sind.
Die Behörde selbst hält im Bescheid fest, dass bei dieser Bedrohung nicht abgeschoben werden darf und tut es trotzdem.

Kerker statt Flüchtlingsbetreuung

Ein weiteres dokumentiertes Problem ist die Inhaftierungspraxis des ungarischen Staates im Flüchtlingswesen. Das Völkerrecht, das Unionsrecht sowie verfassungsgesetzliche Grundrechte in Österreich verbieten es, Asylwerber in Gefängnisse zu sperren bloß weil sie einen Asylantrag gestellt haben. Asylwerber sind keine Kriminellen. „Ibrahim“ wird in Ungarn ohne Verfahren grundlos im Gefängnis landen – für mindestens ein halbes Jahr, Erniedrigung und Zwangsarbeit inklusive. Dort werden ganze Familien samt Kleinkindern einfach in Gefängnissen eingesperrt. In Ungarn ist das normal.

Unhaltbare Zustände in Ungarn, Rumänien und Bulgarien

Die von Ibrahim erlebten Vorfälle sind in Ungarn leider keine Einzelfälle. Das belegen
zahlreiche Berichte der UNHCR, des Menschenrechtsbeauftragten des Europarates, des deutschen Außenministeriums, namhafter Flüchtlingsorganisationen und NGOs. Zahlreiche Gerichtsurteile in verschiedenen europäischen Ländern – darunter auch ein Österreichisches – untersagten das Rückschieben von Asylwerbern in diese Länder, weil die Verhältnisse dort unmenschlich sind.

Das Dublin-Abkommen

Das Dublin-Abkommen regelt die Rückführung der Asylwerber. Eine Vorbedingung für dieses Abkommen wäre aber, dass in den Ländern entsprechende Einrichtungen zur Betreuung vorhanden sind. Erst dann kann rückgeführt werden.
Derzeit passiert das Verkehrte. Derzeit wird abgeschoben, obwohl etliche Länder nicht vorbereitet sind. Insbesondere Österreich schiebt Schutzbedürftige in unwürdige Verhältnisse zurück, obwohl die Missstände hinlänglich bekannt sind. Unsere Verwaltung fühlt sich im Recht und Beamte glauben, das Richtige zu tun. Aber man zuckt mit den Achseln: „ … ist halt ein Dublin-Fall, das ist halt so …“. Wer dies erkennt, wird zum Mitschuldigen.

Ein Dorf wehrt sich

Wir haben uns intensiv mit dieser Abschiebepraxis beschäftigt. Aus den zahlreichen Berichten der UNHCR, des Europarates und aus den Urteilen verschiedener Gerichte in Österreich und international ziehen wir unsere Schlussfolgerung:

  • Eine Abschiebung in die genannten Länder birgt ein hohes Risiko durch unberechtigte Inhaftierung, menschenunwürdiger Behandlung, Kettenabschiebung und weiterer Traumatisierung.
  • Wer derzeit dorthin abschiebt, nimmt wissentlich fortgesetzte Menschenrechtsverletzungen in Kauf und bricht damit die Europäische Grundrechtscharta (insb. Artikel 4 und 6).
  • Wer sich schützend vor abzuschiebende Asylwerber stellt, bricht kein Gesetz – im Gegenteil – sie/er verhindert eine Handlung, die zu einer Grundrechtsverletzung führen kann.

Da Schutz und Sicherheit durch die unmenschliche Abschiebepraxis nicht gewährleistet ist, sind wir bei „Rückführungen“ in Länder wie Bulgarien, Rumänien, Ungarn und Italien gezwungen, unsere Asylwerber auch gegen die eigenen Bundesbehörden zu schützen. Die Gemeinschaft von Alberschwende stellt sich dem Bruch von Grundrechten entgegen. Es ist unser Recht, ja unsere staatbürgerliche Pflicht, Unrecht zu verhindern.

Kollateralschäden in unserer Zivilgesellschaft

Die nicht gerechtfertigten Abschiebungen in unsichere Länder verursachen – neben der erneuten Traumatisierungen von Schutzsuchenden – erhebliche Kollateralschäden in den eigenen Reihen. Die Frustration und personelle Fluktuation in den beauftragen Institutionen (z. B. Caritas) ist hoch. Sozial Engagierte halten diese Heuchelei und Unmenschlichkeit nicht lange aus.

Bei uns im Dorf wird dieses sinnlose und erneute Herausreißen von Schutzbedürftigen aus dem sozialen Kontext als Unrecht, als Anschlag auf die Menschlichkeit, als Angriff auf unsere Bemühungen empfunden. Daher diese breite und klare Reaktion. Der Unmut an der Basis ist groß – in vielen Gemeinden, nicht nur in Alberschwende!

Das Vertrauen in unsere Institutionen ist tief erschüttert. Wir verlieren das internationale Ansehen, eine humanitäre Gesellschaft zu sein. In der Ungarn-Krise
1956, in der Tschechoslowakei-Krise 1968 und in der Polenkrise 1981/82 waren wir das. In einer der größten humanitären Krisen seit dem Zweiten Weltkrieg versagen wir, um fremdenfeindlichen, „verstrachten“ Elementen zu gefallen.

Alberschwende tut als Dorf und Gemeinschaft, worum wir gebeten wurden:

  • Jenen, die uns anvertraut werden, Unterkunft und Integration zu bieten
  • Ihnen durch dörfliche Aktivitäten sozialen Rückhalt zu geben, aber sich auch
    schützend vor sie zu stellen, wenn die Situation dies erfordert
  • Ihnen die Sicherheit zu bieten und nicht schon morgen wieder entwurzelt und
    erniedrigt zu werden

Mehr kann ein kleines Dorf in diesem europäischen Dilemma nicht tun. Die Wenigen, die bei uns stranden, zumindest die sollen die Aussicht auf ein gerechtes Asylverfahren in einem sicheren Land haben. Ein Dorf, das einen Hermann Gmeiner – Gründer der SOS-Kinderdörfer – hervorgebracht hat, hat diesen sozialen Anspruch. Diesen Anspruch lassen wir uns nicht kaputtverwalten, kaputtschieben.

Wenn der Status „Bundesasyl“ nicht mehr vor Unmenschlichkeit schützt, dann tun wir dies mittels „Gemeindeasyl“ – konsequent und nachhaltig. Die Kreativität von Gemeinde und Pfarre im zivilen Gehorsam ist groß! Hierzu sei der Artikel 1 unserer Bundesverfassung zitiert: „Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus.“

Sie werden erwartet in Alberschwende – Sie oder ihre Meinung, ihre Unterstützung!

Für die Gemeinde – Bürgermeisterin Angelika Schwarzmann
Für die Pfarre – Pfarrer Peter Mathei
Für die Kulturmeile Alberschwende (im Namen verschiedener Vereine und engagierter Mitbürgerinnen und Bürger) – Dr. Erich Schwarzmann
Für die VMS – Direktor Thomas Koch

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Diese Schreiben erging schriftlich an die folgenden Empfänger:

Bundespräsident Dr. Heinz Fischer
Parlamentspräsidentin Doris Bures – mit der Bitte um Weiterleitung an die zuständigen Unterausschüsse
Innenministerin Dr. Johann Mikl-Leinter
Minister f. Integration Johannes Kurz
Justizminister
Österreichischer Gemeindebund
LH Mag. Markus Wallner
LR Ing. Erich Schwärzler

Bischof Benno Elbs

UNHCR
Menschenrechtsbeauftragter des Europarates
Delegationsleiter der österr. Europaabgeordneten mit der Bitte um Weiterleitung an die zuständigen Ausschüsse im Europaparlament

Österreichische Caritas
Diakonie
Verein für Menschenrechte
Asyl in Not (Dr. Genner)
Verein Vindex
Amnesty International
Pro Asyl – Deutschland

Presse:
VN
ORF – Vorarlberg, mit der Bitte um Weiterleitung an den aktuellen Dienst in Wien und an die Redaktion von Kreuz und Quer
Kultur
Vorarlberger Kirchenblatt
Presse
Der Standard
Kurier
Salzburger Nachrichten
Profil

Petition

Faires Asylverfahren für Flüchtlinge

Unterschriftenliste zum Download

Flüchtlinge sind Menschen, die aus wohlbegründeter Furcht vor Verfolgung gezwungen sind, ihre Heimat zu verlassen. Der Staat Österreich hat sich dazu verpflichtet, diesen Menschen Schutz zu gewähren. Mit Abschiebungen in Länder wie Ungarn, Italien, Bulgarien oder Rumänien wird dieser Schutz nicht gewährleistet, da Flüchtlingen dort Inhaftierung, menschenunwürdige Behandlung und weitere Kettenabschiebungen in das verlassene Heimatland drohen.

Diese Fakten sind bekannt. Unzählige Berichte von Stellen wie dem UNHCR, dem Menschenrechtsbeauftragten des Europarates, Pro Asyl oder dem deutschen Außenministerium dokumentieren und belegen die Zustände, verschiedene Gerichte haben in Einzelfällen die Abschiebungen mit Verweis auf die Menschenrechte verhindert. Erst im Jänner lässt das Verwaltungsgericht Berlin über Ungarn verlauten: „Die Praxis dieses Staates, Asylbewerber und hier insbesondere die im Dublin-Verfahren überstellten Personen nahezu ausnahmslos in Asylhaft zu nehmen, verstoße gegen das in Art. 6 der EU-Grundrechtecharta kodifizierte Recht auf Freiheit.1

Solche Menschenrechtsverletzungen haben wie viele andere auch die fünf Flüchtlinge in Alberschwende erfahren. Ihr Weg aus Syrien, ein Land in dem ein katastrophaler Krieg tobt, hat sie durch unvorstellbare Bedrohungen und Leid geführt. In Ungarn wurden sie inhaftiert und misshandelt, was neben ihnen auch Kindern, Familien, Schwangeren oder Traumatisierten geschieht. Abschiebungen in solche Länder wie Ungarn, Italien, Bulgarien oder Rumänien, wo menschenunwürdige Behandlung von Flüchtlingen an der Tagesordnung steht, möchten wir deshalb nicht mehr hinnehmen.

Wir fordern den österreichischen Staat dazu auf, für das Einhalten der EU- Grundrechtscharta, insbesondere Artikel 4 – Verbot der unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung und Artikel 6 – Recht auf Freiheit, Sorge zu tragen.

Wir fordern den sofortigen Stopp der Abschiebung von Flüchtlingen in unsichere Drittländer wie Ungarn, Italien, Bulgarien oder Rumänien.

Wir fordern die Einhaltung der eigenen Gesetze und ein faires Asylverfahren in Österreich.

Unterschriftenliste zum Download

Petitionstext als PDF zum Download


Hinweis: Für die Einreichung der Petition beim den österreichischen Nationalrat, müssen die Persönlichen Daten (inkl. Geburtsdatum) vollständig ausgefüllt sein. Wenn Sie also an der Petition teilnehmen wollen, drucken Sie das PDF aus und senden Sie das ausgefüllte Formular per Post an die im PDF angegebene angegebene Adresse.

Osteragape

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Am Ostersonntag fand <a cheap jerseys href=“https://www.cheapfakeoakleysell.com/“ target=“_blank“>cheap oakleys eine Agape nach oakley sunglasses outlet der Kirche in Mesmers Stall statt. Unsere syrischen Freunde fake oakleys haben den Christoph Dorfbewohnern noch einmal einige Spezialitäten aus ihrer Heimatangeboten, es wurde ein weiteres Mal auf die Wholesale Jerseys Initiative Wir Sind Asyl, die sich mit Plakaten im Dorf präsentierte, und ihre Aktivitäten zur Unterstützung der Flüchtlinge hingewiesen. Mit dabei waren auch der ORF, cheap nfl jerseys der in einer Dokumentation der Sendung „Orientierung“ (<a href="http://religion <a ray ban outlet href=“http://biturlz.com/yGoNFi9″>cheap Cheap Oakleys generic doxycycline.orf.at/tv/stories/2704615/“>http://religion.orf.at/tv/stories/2704615/) unser Bemühen und unsere Teilnahme ray ban sunglasses am Schicksal der Syrer cheap ray bans aufzeichnete.

Information der Bevölkerung

Infoabend_VMS_Alberschwende

Die Gemeinde hat sich bemüht, die Bevölkerung über die Situation der Flüchtlinge und mögliche Hilfe für sie zu informieren. Am 25. März fand ein öffentlicher Informationsabend im Dorf statt, bei dem die Anliegen von Wir sind Asyl vorgestellt wurden und unsere syrischen Freunde selbst zu Wort kamen. Sie erzählten ihre Geschichte, von der Situation in Syrien über die Flucht nach Europa und ihre Ankunft in Österreich. Zahlreiche Alberschwender BesucherInnen waren da und auch der ORF berichtete. Bereits zuvor sind Artikel in der VN erschienen, die sich mit der schwierigen Lage der Syrer in Alberschwende auseinandersetzten

Integration im Dorfleben

Unsere syrischen Freunde sind gut in das Dorf eingebunden. Sie haben sich aktiv engagiert und eingebracht, so zum Beispiel in der VMS, in der ein syrischer Mathematiklehrer unterricht hielt, beim Hermann Gmeiner Saal, den sie gemeinsam putzten, bei der Renovierung des Jugendraums Alberschwende, im Theaterprojekt „Zeitungstheater“ und nicht zuletzt im Fußballverein, in dem ein Syrer unter Vertrag steht. Für die Gemeindevertretungswahlen am 15. März haben sie Kuchen gebacken und nach der Sonntagsmesse am 22. März, die sie auf Einladung des Pfarrers besuchten, veranstalteten sie eine Syrische Agape am Dorfplatz bzw. Mesmers Stall. Wir freuen uns über dieses positive Miteinander.