Häufige Fragen

Wir danken Martin Fellacher von der Caritas Vorarlberg für die Beantwortung unserer Fragen.

 

Lernen Flüchtlinge Deutsch?

In Vorarlberg lernen erwachsene Flüchtlinge Deutsch. Die Vorarlberger Landesrgeriung hat die Caritas von Anfang an damit beauftragt, auch Deutschkurse anzubieten. Obwohl die Teilnahme freiwillig ist, erreicht die Caritas damit alle erwachsenen Flüchtlinge. Die Kinder gehen in die Schule und lernen oft dort die Sprache sehr schnell.

Wer finanziert die Deutschkurse?

Die Deutschkurse werden teilweise finanziert aus dem sog. „Freizeitgeld“, das in der Grundversorgungsvereinbarung mit 10 EUR pro Flüchtling pro Monat festgelegt wurde. Den Rest bezahlt die Vorarlberger Landesregierung.

Von wo beziehen Flüchtlinge ihre Kleidung? Wer bezahlt die Kleidung?

Pro Asylwerber_in ist einmal jährlich ein Betrag von EUR 150 für Bekleidung vorgesehen. Dieses Geld bekommen die Flüchtlinge – zum Teil in Form von Gutscheinen – ausbezahlt und können damit selbst Kleidung einkaufen. Geregelt ist das in der Grundversorgungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern.

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=2000346

Wer stellt die Wohnung für Flüchtlinge?

In Vorarlberg hat die Caritas den „Generalauftrag“, die Flüchtlinge unterzubringen und zu betreuen. Dieser wird von der Landesregierung gestellt und läuft im Rahmen der Grundversorgung. Das bedeutet, dass ein Großteil der Personen in Vorarlberg in Caritas-Quartieren leben, wenn sie auf den Ausgang des Asylverfahrens warten. Es gibt aber natürlich auch einige Flüchtlinge, die bspw. bereits Familie hier haben und dort wohnen, oder die in anderen Quartieren untergebracht sind, tlw. auch weil sie spezielle Bedürfnisse haben.

Grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit, dass sich ein Flüchtling selbst eine Wohnung sucht. Dies muss allerdings von den Grundversorgungstellen bewilligt werden. Die Kostenhöchstsätze lassen das in Vorarlberg bei den üblichen Wohnkosten aber nicht zu.

Kostenhöchstsätze laut Grundversorgung:

Erwachsener: max. EUR 120 im Monat für Miete und Betriebskosten

Familie: max. EUR 240 im Monat für Miete und Betriebskosten

Wer bezahlt die Miete für Flüchtlingswohnungen?

In sogenannten „organisierten Quartieren“ (Unterbringung durch die Caritas) bezahlen die Flüchtlinge keine Mieten, diese werden gestellt und von den Unterkunftgebern mit der öffentlichen Hand über Tagsätze verrechnet.

Wieviel finanzielle Unterstützung bekommen Flüchtlinge? Von wo stammen diese Mittel?

Gesamt stehen einer erwachsenen Person für das Einkaufen der Lebensmittel, Hygieneartikel (Zahnpflege, Deo, Schampon, Klopapier, etc.), Telefonkosten, etc. pro Monat EUR 240 zur Verfügung. Bei einem Kind sind es gesamt nur EUR 130.

Darüber hinaus ist einmal pro Jahr ein „Bekleidungsgeld“ in der Höhe von EUR 150 vorgesehen. Dieses muss für das ganze Jahr für Kleidung und Schuhe reichen. Zu bedenken ist, dass die Menschen oft wirklich mit nichts bei uns ankommen und sich eine komplette Grundausstattung kaufen müssen – inkl. Schuhe, Winterjacke, Mütze etc.

Weitere finanzielle Leistungen für bestimmte Fälle:

  • Wenn sich die Flüchtlinge selbst eine Wohnung mieten (also nicht von der Caritas oder auch anderen Organisationen untergebracht werden) bekommen Sie monatlich EUR 120 für Miete (dann also gesamt EUR 360 um Miete, Betriebskosten, Lebensmittel, Hygieneartikel, etc. zu bezahlen pro Monat).
  • Wenn ein Kind schulpflichtig ist, bekommt es pro Semster EUR 100.
  • Zudem stehen pro Person EUR 10 pro Monat zur Verfügung als sog. „Freizeitgeld“. Dieses Geld bekommen sie allerdings nicht ausbezahlt, sondern damit werden bspw. Deutschkurse bezahlt.

Die finanziellen Fragen sind alle in der sog. „Grundversorgungsvereinbarung“ von 2004 zwischen Bund und Ländern definiert. Den gesamten Text findest du hier: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20003460. Version:1.0 StartHTML:0000000167 EndHTML:0000000928 StartFragment:0000000484 EndFragment:0000000912

Die bislang einzige Anpassung der Beträge erfolgte einmal, und zwar um die hier angeführten Beträge: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20008304

Können Flüchtlinge in Österreich arbeiten?

Grundsätzlich hätten Flüchtlinge in Österreich laut Gesetz nach drei Monaten Zugang zum Arbeitsmarkt. Es gibt jedoch den „Bartenstein-Erlass“, der regelt, dass das AMS ein „Ersatzkräfteverfahren“ einleiten muss. Das heißt, es muss überprüft werden, ob in der EU eine andere Person diesen Job machen könnte, bevor eine Beschäftigungsbewilligung für eine_n Asyylwerber_in ausgestellt wird. Dies führt faktisch zu einem Arbeitsverbot.

Ausnahmen sind (allerdings sehr wenige) Saisonstellen, für die Beschäftigungsbewilligungen möglich sind. Seit einigen Jahren können junge Flüchtlinge auch Lehrstellen annehmen, allerdings nur in sog. Mangelberufen“. Das führt dazu, dass AsylwerberInnen unter 25 Jahren derzeit in Österreich nur Lehren in der Gastronomie machen können.

Ab wann dürfen Flüchtlinge hier arbeiten?

Erst wenn das Asylverfahren positiv ageschlossen ist oder zumindest ein subsidiärer Schutz (befristeter Aufenthalt) erlangt wurde. Für Ausnahmen, siehe „Können Flüchtlinge in Österreich arbeiten?“

Woher habe Flüchtlinge Ihre Handys? Wer kommt für die laufenden Handykosten auf?

Handys bringen Flüchtlinge teilweise aus ihrer Heimat mit, oder sie kaufen sie hier. Smartphones sind ja mittlerweile auch schon unter EUR 100 zu haben. Für die Flüchtlinge sind sie aber oft immens wichtig, da über Smartphones „VoIP“-Services, wie bspw. Skype, möglich sind, und dies oft die einzige Möglichkeit ist, mit der zurückgebliebenen Familie in Kontakt zu bleiben.

Warum sind so viele Syrer auf der Flucht?

Der Bürgerkrieg führt dazu, dass über neun Millionen Syrer auf der Flucht sind, der größte Teil davon (7,6 Mio) in Syrien selbst. 1,6 Millionen finden in in der Türkei Zuflucht, 1,1 Millionen im kleinen, angrenzenden Libanon. Auch die Nachbarstaaten Jordanien, Irak und Ägypten haben seither viele Flüchtlinge aufgenommen.